Die Fraktion der FDP hat einen Gesetzentwurf zur „Wiedereinführung der Schulübergangsempfehlung und zur Stärkung der Durchlässigkeit zwischen den Schularten“ eingebracht. Als Begründung für die Wiedereinführung der Schulübergangsempfehlung gibt die FDP an, dass sich die geltende Regelung in der Praxis nicht bewährt hat.
Deshalb soll der § 7, Absatz 5 folgenden Satz 2 erhalten: "Die Anmeldung an einem Gymnasium ist für ein Kind mit einer Schulübergangsempfehlung, welche den Ersten Allgemeinen Schulabschluss als voraussichtlich zu erlangenden Abschluss prognostiziert, nicht möglich."
Der slvsh lehnt diesen Entwurf ab, da er einen Rückschritt darstellt und die Schulart Gymnasium in eine noch privilegiertere Stellung gegenüber der Gemeinschaftsschule stellt.
Die Ablehnung wird verstärkt, da der Entwurf klarstellen soll, dass die Gemeinschaftsschule zuvorderst die Schulart zur Erlangung des Ersten Allgemeinen Schulabschlusses sowie des Mittleren Schulabschlusses ist.
Das geltende Anmeldeverfahren ist erst zweimal zur Anwendung gekommen. Der slvsh hält das Verfahren für praktikabel, da Eltern in der Regel sehr verantwortungsvoll mit der Wahl der weiterführenden Schule umgehen. Es kommt nur in seltenen Einzelfällen dazu, dass Kinder „an der falschen Schule“ angemeldet werden. Die Schrägversetzung am Ende der Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums gilt auch weiterhin.