Kreise Schleswig-Holstein
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Pflichtstundenerlass – eine schwierige Stellungnahme 

Die Rücknahme eines Erlassentwurfs schon nach wenigen Wochen gibt dem slvsh sehr zu denken, da er immer davon ausging, dass solche Entwürfe nicht von Laien erstellt werden. Dass das Ministerium Erwartungen geweckt hat und diese nicht einhalten kann, kann man nur mit amateurhafter Arbeit bezeichnen.Mit dem „alten“ Pflichtstundenerlass, veröffentlicht am 30. März diesen Jahres, versprach die Regierung eine Angleichung der Pflichtstunden von 26 Stunden für die Regional- und Gemeinschaftsschulen.
 
Dieses Versprechen kann lt. Schreiben des Bildungsministeriums aus finanziellen Gründen nicht eingehalten werden. Daher hält der slvsh die wünschenswerte Forderung einiger Verbände, 24 Stunden für alle Lehrkräfte, für unrealistisch.
 

Für Schulleitungen von Schulen, in der Lehrkräfte aller Laufbahnen unterrichten, kann die erste Forderung immer nur sein, dass alle die selbe Unterrichtsverpflichtung haben. Der slvsh sieht darin einen ersten Schritt zur Bildung eines Kollegiums, das gemeinsam die Entwicklung von Schülerinnen und Schüler voranbringt.

    Stellungnahme des Schulleitungsverbandes Schleswig-Holstein (slvsh) zur erneuten Neufassung bzw. Anpassung des Pflichtstundenerlasses

Mit der Anpassung (Neufassung) des Pflichtstundenerlasses an die neuen Schularten Regional- und Gemeinschaftsschule wird die Unterrichtsverpflichtung einer großen Zahl von Lehrkräften vereinheitlicht. Der slvsh begrüßt diese Absicht, bedauert aber sehr, dass es die Pflichtstundenzahl 27 sein muss.
 

An dieser Stelle möchte der der slvsh an seine alte Forderung erinnern:Gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit.

Der slvsh fordert, dass, unabhängig von ihrer Laufbahn, alle Lehrkräfte in der Grundschule, in der Sekundarstufe I, an berufsbildenden Schulen sowie an Förderzentren die gleiche wöchentliche Pflichtstundenzahl von 27 erteilen.Bei einem Einsatz von mindestens 50 % der persönlichen Unterrichtsverpflichtung in einer Oberstufe (Sek II) sollten 25 WoStd gelten. 

Die Lehrkräfte an Grundschulen oder Grundschulteilen werden vom slvsh mit in seine Forderung einbezogen, da sie schon immer die höchste Unterrichtsverpflichtung hatten. Ihre Unterrichtsverpflichtung höher anzusetzen, bedeutet, die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den Grundschulen weniger wert zu schätzen.Dafür gibt es nach Ansicht des slvsh keine Rechtfertigung, denn
  • in die Grundschulen des Landes müssen alle schulpflichtigen Kinder aufgenommen werden.
  • es soll in der Eingangsphase jahrgangsübergreifend unterrichtet werden.
  • in der Primarstufe wurden und werden die Schülerinnen und Schüler individuell unterrichtet.
  • die Ergänzungszeit in der Verlässlichen Grundschule bedeutet Mehrarbeit für die Kolleginnen und Kollegen.
Da der slvsh davon überzeugt ist, dass nur in der Grundschule die Grundlagen für eine erfolgreiche Schulbildung gelegt werden, kann die Forderung nur lauten: 

Die regelmäßige wöchentliche Pflichtstundenzahl beträgt für Grundschullehrerinnen und –lehrer 27 !! 

Die Ausweitung (richtiger, Rücknahme der Einschränkung) der Altersermäßigung für alle Lehrkräfte wird vom slvsh befürwortet. Eine Altersermäßigung, eine Verringerung der Unterrichtsverpflichtung, kann nur dann sinnvoll sein, wenn sie die Dienstfähigkeit einer Lehrkraft länger erhält. Deshalb gab es früher die Regelung:
         Ab 50 eine Std., ab 55 eine weitere Std. und ab 60 die dritte Std. AEDie jetzt geplante Staffelung beginnt mit Vollendung des 58. Lebensjahres zu spät. Wenn die alte Regelung nicht finanzierbar ist, sollte ernsthaft überprüft werden, ob eine Staffelung, ab 55 eine Std., ab 58 eine weitere und ab 61 eine dritte Std. für die Gesundheit der Lehrkräfte nicht förderlicher ist. 
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