Kreise Schleswig-Holstein
SLVSH-Logo (Logo)
 -
Hauptnavigation
-

Schulleitungsverband Schleswig-Holstein e.V.
Die Interessenvertretung für Mitglieder der Schulleitung    

Gemeinsam mit uns
Herausforderungen erkennen,Aufgaben anpacken,Probleme lösen! 

Arbeitsprogramm 2008

   

Präambel

Dieses Arbeitsprogramm wurde vom Vorstand des slvsh fortgeschrieben. Das Programm ist Grundlage für die Arbeit der nächsten zwei Jahre und dokumentiert den Stand der Diskussion vom Mai 2008.   

1 Grundsätze

Der Schulleitungsverband Schleswig-Holstein (slvsh) ist die Interessenvertretung für Schulleiterinnen und Schulleiter, Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie Koordinatorinnen und Koordinatoren aller Schularten Schleswig–Holsteins.

Eine zeitgemäße Schulentwicklung gelingt nur mit einer kompetenten Schulleitung. Wir wollen mit unserer Arbeit die Schulleitungen aller Schularten unterstützen und stärken.

Deshalb setzen wir uns ein für
• optimale Rahmenbedingungen der Schulleitungsarbeit,
• qualifizierte Aus- und Weiterbildung von Schulleitungen,
• zukunftsorientiertes Personalmanagement,
• konstruktive Zusammenarbeit mit Schulträgern und Schulaufsicht.
• Qualitätssicherung und -entwicklung an Einzelschulen und im Schulsystem,

Der Schulleitungsverband (slvsh) ist zum akzeptierten und geforderten Gesprächspartner geworden.

Der slvsh vertritt die Belange seiner Mitglieder insbesondere gegenüber
• dem Ministerium,
• der Schulaufsicht auf allen Ebenen,
• den Schulträgern,
• allen demokratischen Parteien,
• den Eltern- und Schülervertretungen,
• den Personalvertretungen,
• der Wirtschaft,
• den Gewerkschaften,
• anderen Verbänden,
• der Öffentlichkeit.


2 Ziele

2.1 Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Unterstützung und Stärkung von Schulleitungsarbeit

• Anerkennung des eigenständigen Berufs „Schulleiterin/Schulleiter“
• Fortschreibung des Berufsbildes „Schulleiterin/Schulleiter“ (ASD)
• Eine den wachsenden Aufgaben von Schulleitung angepasste Leitungszeit nicht nur für Schulleiterinnen/Schulleiter, sondern auch für Stellvertreterinnen/Stellvertreter sowie Koordinatorinnen/Koordinatoren
• Qualifizierte Ausbildung vor Übernahme eines Führungsamtes
• Qualifizierte Begleitung und Fortbildung im Amt
• Verbesserung der Möglichkeiten von Schulverwaltung und -organisation

Um diese Ziele zu erreichen ist die Stärkung und Verbesserung der Verbandsarbeit notwendig:

• Weiterentwicklung der Schulart bezogenen und Schulart übergreifenden Arbeit (Primarstufe und Sekundarstufe)
• Verbesserung der Leistungen für Mitglieder
• Erhöhung der Mitgliederzahl
• Optimierung der Arbeit in den Tätigkeitsfeldern
• Stärkung der Transparenz der Verbandsarbeit
• inhaltliche Arbeit in den Kreisen


2.2 Einflussnahme auf schulpolitische Weichenstellungen, um Qualität von Schule zu sichern und weiter zu entwickeln

• Mitbestimmung bei Personalentscheidungen
• Mitgestaltung des Qualitätssicherungssystems
• Anpassung der rechtlichen Stellung von Schule und Schulleitung

 

3 Arbeitsschwerpunkte

3.1 Stärkung der Selbstständigkeit

Ausgangslage:
Die vor Jahren vom Ministerium angeregte Verstärkung der Eigenständigkeit der Schulen wurde durch zahlreiche eng gefasste Erlasse und Verordnungen nicht nur nicht realisiert, sondern darüber hinaus auch noch stark eingeschränkt. Diese stehen nicht im Einklang mit den Forderungen der EU zur Autonomie der Schule.

Kernforderungen an das Ministerium:
• Rückbesinnung auf die ursprünglichen Ziele
• Einbeziehung des slvsh bei Planung von Erlassen und Verordnungen.

Aktivitäten des slvsh:
• Gespräche mit dem Ministerium
• Mitarbeit in Arbeitskreisen des Ministeriums und des Bildungsausschusses.

3.2 Qualitätssicherung


3.2.1 Recht auf Mitbestimmung bei Personalentscheidungen

Ausgangslage:
In der heutigen Situation bei individuellen Schulprogrammen und darauf basierenden selbständig erarbeiteten Förder- und Unterrichtskonzepten haben die Schulleitungen der Grund-, Haupt- , Real- und Förderschulen sowie der Regional- und Gemein-schaftsschulen nur bedingte Einflussnahme auf Personalentscheidungen. Dies widerspricht der geforderten Qualitätsentwicklung von Schulen.

Kernforderungen an das Ministerium:
• Einstellung, Abordnung und Versetzung von Lehrkräften durch Schulleitungen
• Einstellung, Entlassung und Versetzung weiterer Beschäftigter in Schule durch Schulleitungen
• Mitbestimmung auf Besetzung von Funktionsstellen durch Schulleitungen

• Aktivitäten des slvsh:
• Gespräche mit dem Ministerium
• Mitarbeit in Arbeitskreisen des Ministeriums und des Bildungsausschusses. 


3.2.2. Weiterentwicklung eines Qualitätssicherungssystems

Ausgangslage:
Neben EVIT als zentrales Qualitätssicherungssystem gibt es einzelne Elemente (VERA 3/6/8, zentrale Abschlussprüfungen, Parallelarbeiten, Lernpläne, …), die Qualität an Schule verbessern sollen. Es gibt verbindliche Standards in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Naturwissenschaften für den Hauptschulabschluss und für den Mittleren Bildungsabschluss. In der Grundschule gelten Standards für Deutsch und Mathematik.
Die bisherigen Qualitätsforen konnten die Rahmenbedingungen und die Umsetzung nicht hinreichend klären.
Schulporträts sollen Vergleichbarkeit schaffen und nicht zu einem Ranking führen.

Kernforderungen an das Ministerium:
• Abgleich Standards – Lehrplan
• Mehr Leitungszeit für die Umsetzung der Qualitätssicherungssysteme
• Einbeziehung des slvsh bei der Erstellung von Instrumenten zur Qualitätssicherung
• Bessere Ausstattung mit Lehrerstunden für die Verlässliche Grundschule
• Bessere Ausstattung mit Lehrerstunden für den verstärkten individualisierenden Unterricht.
• Vereinheitlichung der Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Schulauf-sicht (Planstellenverteilung, „Jede Stunde zählt“, ...)
• Finanzierung verbindlicher Fortbildung (beinhaltet auch Bereitstellung einer Vertretungskraft)
• Fortbildungsbudget von 5 - 10 Unterrichtstagen für jedes Schulleitungsmit-glied pro Schuljahr


Aktivitäten des slvsh:
• Verbandsinterne Veranstaltungen zu diesem Themenbereich
• Gespräche mit der Schulrätevereinigung
• Gespräche mit dem Ministerium
• Mitarbeit in Arbeitsgruppen des Ministeriums bzw. IQSH (z.Z. kaum leistbar)
• Austausch mit anderen Schulleitungsverbänden


3.3 Verbesserung der Rahmenbedingungen

3.3.1 Schulleitung und Leitungszeit

Ausgangslage:
Durch zusätzliche Verordnung vor allem im Bereich der systematischen Unterrichts-, Organisations- und Personalentwicklung sowie der OVP werden die Aufgaben der Schulleitung immer mehr erweitert. Das Ministerium erkennt zur Zeit den eigen-ständigen „Beruf Schulleiter“ nicht an. Die Leitungszeit muss deshalb so bemessen sein, dass die anfallenden Aufgaben bewältigt werden können. Dies ist bei der jetzigen Regelung nicht der Fall.

Kernforderungen an das Ministerium:
• Anerkennung des eigenständigen Berufs „Schulleiter“ (Forderung an alle schulpolitisch tätigen Gruppen)
• Entwicklung eines Berufsbildes für alle Mitglieder in der Schulleitung
• 10 Unterrichtsstunden als Höchstgrenze der Unterrichtsverpflichtung für Schulleiterinnen oder Schulleiter
• Die Hälfte der Leitungszeit des Schulleiters (m/w) als Minimum für Stellvertreter
• Koordinatorenstellen sind Beförderungsstellen und müssen mit Leitungszeit versehen werden.
• Generelle Unterrichtsverpflichtung beibehalten
• Zuweisungen personen- und aufgabenbezogen, unabhängig von der Unterrichtsverpflichtung der einzelnen Schularten
• Zeitbudget für temporäre Führungsaufgaben

Aktivitäten des slvsh:
• Mitarbeit in einer vom Ministerium zu schaffenden Arbeitsgruppe zum Berufsbild und zur Arbeitszeit.
• Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Verankerung auf Bundesebene (ASD).
• Über den ASD die KMK für eine bundeseinheitliche Regelung für das Berufsbild Schulleiter gewinnen.


3.3.2 Fürsorgepflicht – Besetzung frei werdender und neuer Leitungsstellen

Ausgangslage:
Zu viele Schulleitungsstellen bleiben zu lange unbesetzt. Währenddessen erfolgt kein finanzieller Ausgleich bei der kommissarischen Übernahme von Schulleitungsaufgaben durch Konrektoren oder andere.
Der finanzielle Anreiz, sich um eine Führungsposition zu bewerben, ist zu gering. Die Ernennung zum Stellvertreter erfolgt unverhältnismäßig spät.

Kernforderungen an das Ministerium:
• Weitere Verbesserungen im Landesbesoldungsgesetz
• Mit Beginn des Schuljahres 2008/09 müssen die Koordinatorenstellen besetzt sein
• Mit Ablauf der Probezeit muss die Ernennung zum Konrektor und die Einweisung in die Planstelle erfolgen.
• Rechtzeitige Ausschreibung und umgehende Besetzung frei werdender Schulleitungsstellen


Aktivitäten des slvsh:
• Begleitung und Unterstützung bei Besetzung von Stellen in der Schulleitung
• Ständige Hinweise auf die unzumutbare Praxis (Stellvertreter u.a.) auch in der Presse
• Gespräche mit Schulrätevereinigung
• Einbringen auf Bundesebene (ASD)

3.3.3 Ausbildung vor/nach Übernahme eines Führungsamtes

Ausgangslage:
Die Ausbildung und Auswahl von Führungskräften in Schule und Schulaufsicht entspricht in keiner Weise den vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben und Verantwortungsbereichen.
Vorbereitende Maßnahmen, die in der Regel auf freiwilligem zusätzlichem Engagement basieren, wie ein Training zur Übernahme von Führungsaufgaben, finden reges Interesse, sind aber nicht ausreichend und verbindlich.
Nach Übernahme einer Schulleiterstelle muss jeder neue Schulleiter verpflichtend an Kursen des IQSH teilnehmen, um die Probezeit erfolgreich zu absolvieren. Es gibt einen Master-Studiengang Schulleiter.

Kernforderungen an das Ministerium:
• Qualifizierungsbausteine als Voraussetzung für eine Bewerbung
• Qualifizierung der Trainer
• Institut für Aus- und Fortbildung der Schulleiter
• Verpflichtendes Praktikum vor Amtsübernahme in Schulleiter-Ausbildungschulen
• Transparenz des Auswahlverfahrens
• Steigerung der Attraktivität von Führungsaufgaben

Aktivitäten des slvsh:
• Arbeitskreis neue Schulleiter
• Aufbau von Einstiegshilfen für neue Schulleiter im Amt
• Regionale Mentorenschaft
• Kompendium mit konkreten Planungshilfen/Fachliteratur
• Gespräche mit Schulrätevereinigung
• Austausch auf europäischer Ebene
• Gespräche mit dem Ministerium


3.3.4 Schulverwaltung und -organisation

3.3.4.1 Ausstattung der Schulen

Ausgangslage:
Die finanzielle Ausstattung der Schulen ist unangemessen und wird den Anforderungen nicht gerecht. Die Entscheidungsmöglichkeiten der Schulleitung sind eingeschränkt.
Viele Schulen sind nur unzureichend mit Büropersonal und Hausmeistern ausgestattet. Deren Aufgaben müssen Schulleiter häufig mit übernehmen. Zudem haben die Schulsekretärinnen lediglich den Status einer Schreibkraft und nicht den einer Sachbearbeiterin. Oft sind die Arbeitsplätze nicht zeitgemäß ausgestattet.
Die Einführung der LeistungsOrientiertenBezahlung erfordert zusätzlichen Zeitaufwand.

Forderungen an die Schulträger:
• Bedarfsgerechte sächliche und finanzielle Ausstattung der Schulen nach einheitlichen Vorgaben
• Budgetierung in Absprache mit der Schulleitung
• Verbindliche Mindestausstattung mit Schulsachbearbeiterinnen
• Aufgabengerechte Einstufung der Schulsekretärinnen und ent-sprechende Fortbildungsangebote
• Qualifizierte Hausmeister für alle Schulen
• Arbeitsplatzbeschreibung für Schulsachbearbeiterinnen (einheitlich ent-sprechend des Sekretärinnenhandbuchs)
• Wahrnehmen von Fortbildungsangeboten
• Gespräche mit Schulträger und kommunalen Spitzenverbänden
• Anpassung der Schulausstattung an die veränderten Bedingungen
• Beteiligung der Schulleitung an Entscheidungen der Schulträger (Ein-beziehung in die Planung – Agieren, nicht Reagieren)
• Wahlausschuss bei Hausmeistereinstellungen in Anwesenheit der Schulleitung (Frage-Antwort entsprechend eines Fragenkatalogs)

-
 
| E |